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Musikschule Freinsheim e.V. - Schulordnung 2018

 

Schulordnung der Musikschule Freinsheim e.V. (MSF)

§ 1 Aufgaben

Die Musikschule Freinsheim e.V. dient der Förderung musikalischer Bildung aller Altersgruppen, sowie der musikalischen Aus- und Fortbildung von Laien, Musikstudenten, Musikschullehrern und Orchestermusikern. Sie dient einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden musikalischen Ausbildung. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die musikalische Aus- und Weiterbildung im Instrumental- und Ensemblefachunterricht, die Begabtenauslese und Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung sind ihre Aufgaben - weiterhin die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Musikvereinigungen.

§ 2 Aufbau

1  Die Ausbildung erfolgt in folgenden Stufen:

1.1 Elementar-      Musikgarten und Kükenmusik

   und Grundstufe  Musikalische Früherziehung (zwei Jahre vor der Einschulung)

                           Musikalische Grundausbildung (ein Jahr  vor der Einschulung)

                           Musizierkreis (im Jahr der Einschulung)

                           Kinderchöre           

1.2  Unterstufe     Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ergänzt durch

                           Unterricht in Ensemblefächern, Kinderchöre und Pop-Band.

1.3 Mittelstufe      Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ergänzt    

                           durch Unterricht in Ensemblefächern, Kinderchöre und Pop-Band.

1.4 Oberstufe      Instrumentaler Einzelunterricht, ergänzt durch Ensemblefächer sowie

                          durch andere musikalische Kurse und Arbeitsgemeinschaften.      

2. Unter-, Mittel- und Oberstufe sind Leistungsstufen, gemessen an den Forderungen der Lehrpläne des Verbandes Deutscher Musikschulen (VDM). Die Teilnahme am Unterricht in der Mittel- und Oberstufe ist von einer Prüfung abhängig.

§ 3 Schuljahr

1. Das Schuljahr der Musikschule Freinsheim e.V. beginnt am 01. August und endet am 31. Juli.

2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule Freinsheim e.V.

§ 4 Aufnahmebedingungen

1. Anmeldungen bei der Musikschule Freinsheim e.V. können jederzeit mit einem entsprechenden Vordruck erfolgen.

2. Aufnahmen können in der Regel während des laufenden Schuljahres erfolgen. Darüber entscheidet der Lehrbeauftragte.

3. Mit Unterzeichnung des Aufnahmeantrages erkennt der Schüler die Schul- und Entgeltordnung als verbindlich an. Bei             minderjährigen Schülern ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.

4. Kein Anspruch besteht auf:  a) Aufnahme in die Musikschule Freinsheim e.V.

                                             b) Unterricht in einem bestimmten Fach bzw. einer

                                                  bestimmten Art (Einzel- oder Gruppenunterricht)

                                              c) Zuteilung zu einem bestimmten Lehrbeauftragten.

5. Die Rechtsbeziehung zwischen der Musikschule Freinsheim e.V. und ihren Schülern ist privatrechtlicher Natur.

6. Für die Teilnahme an den Kinderchören ist eine Mitgliedschaft im Trägerverein zum aktuellen Jahresbeitrag nötig.

§ 5 Abmeldungen

1. Die Abmeldung eines Schülers vom Unterricht, mit Ausnahme zeitlich befristeter Kurse, ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Sie bedarf der Schriftform und ist der Schulleitung zuzuleiten. Als Schriftform gelten elektronische und postalische  Briefsendungen. Elektronische Abmeldungen per eMail gehen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

2. Bei zeitlich begrenzten Ausbildungsfächern (MFE/Musizierkreis) ist eine Abmeldung zum Ende der vorgesehenen Laufzeit nicht nötig. Sie enden mit Kursablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Für die Kurse Kükenmusik und Musikalische Früherziehung ist eine Kündigung nur zum Ende des Musikschuljahres (31.7.) mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.

§ 6 Unterricht und Leistungen

1. Wegen der dezentralen Lage der Wohnorte unserer Schüler ist die Musikschule Freinsheim bemüht, den Unterricht „vor Ort“ durchzuführen.

2. Für Instrumentalunterricht werden Unterrichtseinheiten zu 30 Minuten und 45 Minuten angeboten. Die Vereinbarung anderer Unterrichtseinheiten ist im Einvernehmen mit dem Lehrbeauftragten und dem Schulleiter möglich. Die Kurse für MFE sind auf zwei Jahre begrenzt. Die Unterrichtszeit beträgt i.d.R. 45 Minuten. Die Dauer des Musizierkreises ist auf ein Jahr begrenzt, die Unterrichtszeit beträgt 45 Minuten.

3. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie sind verpflichtet, an Veranstaltungen der Musikschule Freinsheim e.V. und den hierzu nötigen Vorbereitungen teilzunehmen.

4. Öffentliches Auftreten der Schüler, Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den von der Musikschule Freinsheim e.V. erteilten Fächer bedürfen der Zustimmung des Schulleiters, wenn diese Aktivitäten unter dem Namen oder in Verbindung mit dem Namen der Musikschule erfolgen.

5. Alle Schüler haben die Anforderungen der Lehrpläne des Verbandes Deutscher Musikschulen (VDM) zu erfüllen.

6. Alle Schüler sind verpflichtet, an angeordneten Vorspielen oder Prüfungen teilzunehmen.

§ 7 Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Unsere Instrumental-Lehrbeauftragten beraten gerne. Nach Kapazität können jedoch im Rahmen der Bestände der uns angeschlossenen Musikvereinigungen verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Das Entgelt für die Miete von Instrumenten regelt die Entgeltordnung. Mietzeit und Haftung werden durch besonders abzuschließende Mietverträge geregelt. Ausgabe und Rücknahme erfolgt durch einen Lehrer der Musikschule. Die Rückgabe eines Instruments muss spätestens bei Abmeldung vom Unterricht erfolgen.

§ 8 Ensemblefächer

Für Schüler mit oder ohne Instrumentalunterricht ist die Teilnahme am Ensembleunterricht durch die Ensemble-Entgeltordnung, in der jeweils gültigen Fassung, geregelt.

§ 9 Probezeit

Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Zum Ende der Probezeit ist eine schriftliche Abmeldung seitens des Kursteilnehmers sowie der Schule unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist möglich. Eine Zahlungsverpflichtung für die Kursgebühr besteht in diesem Fall nur für die Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit bleibt die Zahlungsverpflichtung für den Rest des Schuljahres bestehen. Bei nicht erfolgter Kündigung zum 01.07. des jeweiligen Jahres verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Schuljahr.

§ 10 Haftung

1. Die Besucher der Musikschule Freinsheim e.V. (Schüler und Teilnehmer), bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Schuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich.

2. In Fällen von Beschädigungen und Entwendungen richtet sich die Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

3. Innerhalb gastweise benutzter Unterrichtsräume unterstehen die Schüler der Hausordnung der Gebäude.

4. Die Schüler der Musikschule Freinsheim e.V. sind gegen die Gefahren, die sich aus der Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen ergeben, versichert.

5. Eine weitergehende Haftung der Musikschule Freinsheim e.V. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an der Musikschule Freinsheim e.V. eintreten, besteht nicht.

§ 11 Ausschluss aus der Musikschule Freinsheim e.V.

Der Schulleiter hat das Recht, im Einvernehmen mit dem Lehrbeauftragten und dem Vorstand, bei groben Verstößen gegen die Schulordnung sowie bei mangelnden Leistungen einen Schüler aus dem Unterricht auszuschließen.

§ 12 Aufsicht: Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts

§ 13 Entgelt:   Die Höhe der Entgelte regelt die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 14 Inkrafttreten: Vorstehende Schulordnung gilt mit Wirkung vom 01.08.2018

67251 Freinsheim, 08.06.2018             gez. Daniela Wenz, Vorsitzende